SiV-sicher im verkehr Fahrsicherheitstraining
SiV-sicher im verkehr Fahrsicherheitstraining

Bedingungen für Einzel- und Gruppenteilnehmer/ Firmenkunden

 

Stand: 26 April 2012


1.Teilnahmebedingungen


1.1. Teilnahmeberechtigung:
Privatpersonen (Einzel- und Gruppenteilnehmer) sind nur teilnahmeberechtigt, wenn die Kursgebühr im Voraus bezahlt bzw. ein für die Kursform berechtigender Gutschein oder eine dementsprechende Kostenübernahme vorgelegt wird.


1.2. Gültiger Führerschein
Die Teilnahme ist nur Inhabern mit einer für das Trainingsfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Der Veranstalter kann verlangen, dass die Fahrerlaubnis vor Beginn der Veranstaltung vorgezeigt wird.


1.3. Eigenes Fahrzeug
Für das Sicherheitstraining nutzen die Teilnehmer ihre eigenen Fahrzeuge. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Eine Überprüfung des Fahrzeugs durch den Veranstalter findet nicht statt. Das Trainingsfahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Vorhandene, sichtbare Vorschäden des Teilnehmerfahrzeugs können vom Veranstalter dokumentiert werden.

 

1.4. Zu beachtende Vorschriften
Auf dem gesamten Gelände der Trainingsanlage gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Ohne Erlaubnis des Trainers darf die Fahrbahn oder die Aktionsfläche nicht betreten werden.

Sicherheitszonen dürfen nur auf Anweisung des Trainers betreten und verlassen werden.
Die für den Veranstaltungsort geltende Platz- und Betriebsordnung ist zu beachten.


1.5. Diszipliniertes Verhalten
Der Teilnehmer hat sich während des Sicherheitstrainings diszipliniert zu verhalten. Insbesondere sind die Anwei-sungen der Trainer zu befolgen.


1.6. Alkohol- und Drogenverbot
Während des Sicherheitstrainings gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot.


1.7. Winterreifen
Bei winterlichen Witterungsverhältnissen hat der Teilnehmer sein Fahrzeug entsprechend den Vorgaben der StVO mit Winterreifen auszurüsten.

 

1.8. Motorradschutzbekleidung
Teilnehmer von Sicherheitstrainings für Motorradfahrer verpflichten sich, komplette Motorradschutzbekleidung sowie einen nach der StVZO zugelassenen Helm, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel zu tragen.


1.9. Gurtpflicht
Während des praktischen Sicherheitstrainings besteht Gurtpflicht.


1.10. Mitnahme von Begleitpersonen
Die Mitnahme von Begleitpersonen ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter gestattet. Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht zum Training mitgebracht werden.


1.11. Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

2.Vertragsschluss


2.1
Die Anmeldung zu einem Fahrsicherheitstraining erfolgt mündlich oder durch Zusendung (per Post, E-Mail) oder persönliche Übergabe eines ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung eines Fahrsicherheitstrainings verbindlich an. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Veranstalter das Angebot schriftlich bestätigt.


2.2

Als Verbraucher/Kunde haben Sie nach § 312 d BGB das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen (z. B. Brief, E-Mail).
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Etwaig erhaltene Gutscheine sind zurückzusenden. Wenn der Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 € beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Der Widerruf ist zu richten an:


SiV-sicher im verkehr

Jägerstraße 6/1

73540 Heubach

siv-sicherimverkehr@gmx.de

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

Der Kaufpreis wird im Falle des Widerrufs an den Käufer unbar zurückerstattet. Hierzu ist die Angabe der Kontoverbindung vom Kunden anzugeben.


2.3

Ist der Kunde Unternehmer, steht ihm kein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB zu.


2.4
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die SiV-sicher im verkehr mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.


3.Preise/Zahlung


Die Leistungen erfolgen laut aktuellem Angebot.
Es gilt die vom Veranstalter durch Internet, Prospekt oder Flyer veröffentlichte aktuelle Preisliste.
Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung/Buchungsbestätigung erfolgen, bei kurzfristigeren Buchungen spätestens fünf Tage vor dem gebuchten Trainingstermin.

4.Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden / Veranstalter

 

4.1 Kunde


Falls der Kunde seine Teilnahme storniert kann der Veranstalter folgende Stornogebühren berechnen:


Einzelteilnehmer:


Wird eine gebuchte Teilnahme zwischen dem 14. und dem 8. Tag vor dem Kursdatum storniert, fallen 20 % Stornogebühren an. Bei Stornierungen ab dem 7. Tag vor Kursdatum fallen 80 % Stornogebühren an. Ab 2 Tage vor Kursdatum fallen 100 % Stornogebühren an.


Gutscheine sind sofort zur Zahlung fällig und können nur vom Käufer storniert werden. Es wird eine Storno- und Bearbeitungsgebühr von 10 % des Rechnungsbetrages erhoben.
Die Stornierung der Anmeldung muss schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang beim Veranstalter. Bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitige Stornierung muss der volle Teilnahmepreis bezahlt werden.
Ein einmaliges Umbuchen bis 14 Tage vor dem gebuchten Trainingstermin wird ohne Gebühr vorgenommen, ansonsten fallen 20 % Bearbeitungsgebühren an.

 

Firmen- und Gruppenbuchung:


Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs verfällt die Kursgebühr. Ein nicht rechtzeitiges Erscheinen steht dem Nichterscheinen gleich. Eine Kündigung des Teilnahme-vertrags muss schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail erfolgen, wobei nachstehende Stornobedingungen gelten:
Bei Absage zwischen dem 60. und 21. Tag vor der Veranstaltung werden 20 %, bei Absage ab dem 20. Tag vor der Veranstaltung werden 100 % der Kursgebühr berechnet.
Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, der SiV-sicher im verkehr UG (haftungsbeschränkt)  sei infolge der Stornierung oder des Nichterscheinens ohne Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden als die in Ansatz gebrachten Stornopauschalen.


4.2 Veranstaltungsabsage/-verlegung durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl (5 Teilnehmer) oder bei extremen Witterungsverhältnissen, das Sicherheitstraining abzusagen, abzubrechen oder mit Einverständnis der Teilnehmer auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen.
Bei Absage erstattet der Veranstalter die volle, bereits gezahlte Trainingsgebühr. Bei Verlegung in Absprache mit den Teilnehmern wird die Trainingsgebühr auf den Ersatztermin angerechnet. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aus o.g. Gründen kann der Veranstalter für bereits erbrachte Trainingsleistungen eine angemessene Entschädigung in Höhe bis maximal des vertraglichen Gesamtpreises verlangen.

 

4.3 Kündigung durch den Veranstalter

 

Der Veranstalter behält sich in folgenden Fällen vor, Teilnehmer vom Training auszuschließen:

 

• bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Trainers oder die StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden;


• bei begründetem Verdacht bestehender Fahruntüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss.
Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht in diesen Fällen nicht.

5.Leistungsstörungen


Der Veranstalter verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und Durchführung des Fahrsicherheitstrainings. Er haftet für Schäden, die dem Teilnehmer durch schuldhafte Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen entstehen. Der Schadensersatz ist hierbei für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden auf die Höhe des Kurspreises beschränkt.

 


6.Haftung für Personen- und Sachschäden


Dem Teilnehmer und eventuellen Begleitpersonen ist bekannt, dass es sich bei dem Sicherheitstraining um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotenzial handelt. Die Teilnahme an einem Sicherheitstraining erfolgt daher auf eigenes Risiko.
Hat der Veranstalter nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen für einen Sachschaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Der Veranstalter haftet nicht für die durch Dritte zugefügten Personen- bzw. Sachschäden.
Die Teilnahme am Fahrsicherheitstraining erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die SiV-sicher im verkehr und das mit der Durchführung der Trainings betraute Personal haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und nur für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

 

7. Fotos und Filmmaterial

 

Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis, dass der Veranstalter Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Veran-staltungen aufzeichnet. Der Veranstalter ist berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbezwecken (auch im Internet) zu verwenden.


8.Datenschutz


Der Veranstalter ist berechtigt, im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführungen einer Veranstaltung personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Die erhobenen Daten werden in  Datensammlungen der SiV-sicher im verkehr gespeichert und dürfen auch für die Beratung und Betreuung in Bezug auf alle Leistungen der SiV-sicher im verkehr genutzt werden. Der Speicherung und Nutzung der Daten für die Betreuung und Beratung kann jederzeit widersprochen werden.


9.Gerichtsstand


Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Schwäbisch Gmünd.

 

10.Schlussbestimmungen


Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bewusst gewesen wäre. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
Sollte der Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner geschlossen werden, so findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

SiV-sich im verkehr UG (haftungsbeschränkt)


Vertreten durch Marc Tiede, Geschäftsführer
Adlerstraße 17, 73540 Heubach Telefon: 07173/7089875, 

E-Mail: siv-sicherimverkehr@gmx.de

Hier finden sie uns

SiV-sicher im verkehr

Jägerstraße 16

73540 Heubach

 

Telefon: +49 173 9213824

 

Die Fahrsicherheitstrainings werden auf dem Parkplatz der Firma Bosch ( früher ZF ) in Schwäbisch Gmünd durchgeführt.

Aktuelles

Neue Homepage online!
Erfahren Sie alles zu unseren Leistungen und unserem Programm

Motorradtouren durch Südtirol

Wir bieten geführte Touren durch Südtirol mit Kurventraining an

Facebook

Siv Fahrsicherheitstraining

SiV-sicher im verkehr

Druckversion | Sitemap
© SiV-sicher im verkehr